Ausstellungsbesuch/Corona – Oktober 2020

Liebe Ausstellungsbesucher,

mit den gestiegenen COVID-19 Infektionszahlen in Dortmund, der neuen Corona-Schutzverordnung, die seit dem 17.10.2020 gültig ist, und den Regeln durch die Stadt Dortmund sind bei nur noch maximal 2 Personen für den Besuch der Ausstellung erlaubt. Ohne vorherige Anmeldung ist kein Ausstellungsbesuch mehr möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Sie können unsere Ausstellung virtuell besuchen: https://www.kunstortruhr.de/virtueller-rundgang/

Bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Kunstort-Ruhr

Aktuelle Regelungen für den Ausstellungsbesuch während der COVID-19-Pandemie:

  • Bitte melden Sie sich für den Ausstellungsbesuch an: info@kunstort-ruhr.de oder unter Kontakt
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur eine begrenzte Anzahl an Personen einlassen dürfen.
  • Der Zugang und der Aufenthalt in der Ausstellung und im gesamten Haus ist nur mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mund-Nasen-Masken gestattet.
  • Bitte halten Sie zu anderen Besuchern und zu unseren Mitarbeitern immer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern und bewegen sich vorsichtig.
  • Bitte beachten Sie die Handhygiene und verwenden Sie die von uns zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel.
  • Bitte berühren Sie Gegenstände und Flächen nur, wenn es absolut nötig ist.
  • Sollte es zu Wartezeiten kommen, warten Sie bitte innerhalb der auf dem Boden markierten Abstände.
  • Gruppen können wir aktuell leider noch nicht einlassen.
  • Bitte besuchen Sie uns nicht bei akuter Atemwegserkrankung.
  • Wir sind verpflichtet, Ihre Daten aufzunehmen, damit im Falle einer Infizierung den Gesundheitsbehörden die Kontaktdaten benannt werden können. Ihre Daten werden bei uns vier Wochen aufbewahrt.
  • Die Maßnahmen gelten als Bedingung für das Betreten unseres Kulturortes und müssen ausnahmslos eingehalten werden. 

Die Regelungen sind angelehnt an die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.